Urlaub ist ja bekanntlich die erholsamste Zeit des Jahres. Trotzdem ist man natürlich nicht vor einem Migräneanfall, der Grippe oder einer Verletzung gefeit.  

Sollte es dazu kommen, dass im Urlaub ÄrztInnen oder andere GesundheitsdienstleisterInnen notwendig werden, dann ist es auch gut zu wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf Konsumation und Bezahlung dieser Leistungen aussieht.

Selbstverständlich werden bei Reisen in Österreich sämtliche Leistungen vom Versicherungsträger übernommen. Aus diesem Grund sollte man auch seine e-Card immer bei sich haben.

Dies gilt zudem auch in jedem EU - Mitgliedsstaat und außerdem in Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien oder Bosnien-Herzegowina. Die E-Card kann im Urlaub als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK - die sich auf der Rückseite der e-card befindet) verwendet werden.

Erkundigen Sie sich, ob die/der behandelnde ÄrztIn oder die Krankenanstalt einen Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger des Aufenthaltslandes haben, da Sie sonst – so wie bei uns – privat behandelt werden. In diesem Fall müsste die Behandlung zunächst selbst bezahlt werden.

Wenn Sie daraufhin die Rechnung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, gebührt Ihnen der Ersatz von 80% der Kosten einer Krankenbehandlung, wenn Sie bei einem entsprechenden Vertragspartner des Versicherungsträgers geleistet worden ist.

Krankenbehandlung oder Krankenhausaufenthalt außerhalb der EU und anderen Vertragsstaaten während einem Urlaub

Befinden Sie sich außerhalb eines EU – Mitgliedsstaats oder eines Vertragsstaats, so muss die Gesundheitsdienstleistung selbst bezahlt werden. In diesem Fall ist es sehr zu empfehlen, dass Sie sich über spezielle Versicherungsmöglichkeiten erkundigen. Diese werden oftmals im Zusammenhang mit Kreditkarten angeboten.