Viele PatientInnen, die von chronischen Spannungskopfschmerzen oder Migräne betroffen sind, können in der Regel den Alltag nicht mehr wie gewohnt meistern. Auch die berufliche Tätigkeit ist dann stark eingeschränkt. Die erheblichen Schmerzen, Seh- und/oder Konzentrationsstörungen beeinträchtigen aber nicht nur die Leistung – je nach Art der Arbeit, können sie zudem sehr riskant sein. Aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, scheuen die Betroffenen dennoch ihrer/m ArbeitgeberIn die Grundkrankheit zu benennen.

Prinzipiell können MigränepatientInnen als chronisch Kranke – je nach Schwere der Erkrankung – die Feststellung eines Behindertengrades und damit einen Behindertenausweis beantragen oder im Weiteren einen Antrag auf verminderte Erwerbstätigkeit bis hin zur Berufsunfähigkeitspension stellen. Zwangsläufig notwendig ist es aber nicht: Sind sich sowohl ArbeitgeberInnen als auch KollegInnen des Themas bewusst, lassen sich möglicherweise gemeinsam Lösungen finden, wie Leistungsschwankungen ausgeglichen oder Arbeitsausfälle aufgefangen werden können. Aus diesem Grund sollten MigränepatientInnen (abhängig von ihrem Arbeitsumfeld) offen über ihre Erkrankung sprechen.

Sollten sozialrechtliche Verfahren nötig sein, besprechen Sie mit Ihrer/m ÄrztIn, was Sie bei der Antragstellung berücksichtigen müssen. Fragen beantwortet Ihnen darüber hinaus auch gerne Herr Mag. Rolf Reiterer aus unserem Migräne-Kompetenzteam.

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